Rechte

Administrationslogin
Portalrechte
Benutzer
Applikationsrechte
Menüstruktur
FileWalker
Office Integration

Administrationslogin

Mit einem Administrationslogin werden zentrale, übergeordnete Rechte eingeräumt. Diese Rechte gelten für alle Portale. Ein Rechteinhaber ist befugt
Im Auslieferungszustand von Intrexx ist zugunsten einer weniger aufwändigen Einrichtung der Grundeinstellungen bereits der Benutzer administrator ohne Passwort angelegt. Solange hier kein Passwort vergeben ist, werden bei der Anlage und beim Löschen von Portalen, beim Zugriff auf den Lizenzmanager und bei der Verwaltung der Administrationslogins keine Anmeldeinformationen abgefragt. Vergeben Sie ein Passwort für den Benutzer administrator, wenn der Zugriff ohne Passwort unterbunden werden soll.

Administrationslogins werden im Menü Extras / Administrationslogins verwalten eingerichtet.

Portalrechte

Portalrechte werden im Menü Extras / Portalrechte geregelt. Dieser Menüpunkt ist nur nach der Anmeldung an einem Portal erreichbar. Alle hier eingestellten Rechte haben Gültigkeit für das aktuelle Portal.

Benutzer

In der Benutzerverwaltung werden Rechte auf zwei unterschiedlichen Ebenen geregelt: die globalen Rechte, mit denen die Bearbeitungserlaubnis für Objektklassen und Objektinstanzen erteilt wird, und das individuelle Recht für die Bearbeitung der Eigenschaften einzelner Objektinstanzen. Mit den globalen Rechten erlauben Sie also z.B. den Zugriff auf den Schemamanager, das Hinzufügen, Bearbeiten und Löschen von Klassen oder Attributen oder Veränderungen an der Baumstruktur Ihres Organigramms. Mit dem individuellen Recht, die Eigenschaften der einzelnen Objektinstanzen zu bearbeiten, erlauben Sie die Änderung von Werten, die pro Instanz auch physikalisch in der Datenbank abgelegt werden, wie z.B. der Name der Instanz, oder Adress- und Kontaktdaten bei einer Instanz des Objektes Benutzer.

Globale Berechtigungen

Sie finden die globalen Einstellungen für die Rechte an Klassen und Objektinstanzen im Menü Benutzer / Berechtigungen.

Individuelle Rechte

Das Kontextmenü Berechtigungen, das Sie bei jedem Objekt in der Benutzerverwaltung ereichen, öffnet einen Dialog, in dem die individuellen Bearbeitungsrechte an den einzelnen Objekten geregelt werden.

Applikationsrechte

Im Modul Applikationen werden die Zugriffsrechte auf Applikationen festgelegt. Außerdem kann das Administrationsrecht, mit dem die Applikation technisch bearbeitet werden kann, erteilt werden. Über das Hauptmenü Applikation / Berechtigungen oder den Applikationsknoten können die Rechte im Eigenschaftendialog auf dem Reiter Berechtigungen bearbeitet werden.

Menüstruktur

Für jeden einzelnen Menüpunkt können Rechte vergeben werden. Menüpunkte, die ein Anwender nicht auswählen darf, sind im Browser ausgeblendet. Wählen Sie den Menüpunkt, dessen Rechte Sie regeln möchten, aus und klicken Sie dann rechts unten auf Berechtigung.



Das Recht Menüpunkt verwalten (CMS) ermöglicht die Veröffentlichung von Artikeln aus der Anwendung CMS in diesem Menüpunkt. Die Veröffentlichung der Artikel wird dabei direkt in der Anwendung CMS vorgenommen.

Bei Menüpunkten, die aus dem CMS stammen, können die Berechtigungen nicht über den Menüdesigner verwaltet werden. Auch das Löschen eines CMS 2-Menüpunktes ist nur über das CMS 2 möglich. Die Administration der Menüeinträge, die auf CMS-Inhalte verweisen, kann ausschließlich über das CMS 2 durchgeführt werden.

FileWalker

Für den Zugriff auf Dateien im Netz werden Rechte an zwei Stellen geregelt. Die Rechte an der FileWalker-Verbindung werden im Modul Integration in den Eigenschaften einer Verbindung erteilt.



Für das Applikations-Element FileWalker werden die Rechte auf dem Reiter Rechte im Eigenschaftendialog erteilt.

Office Integration

Räumen Sie den Benutzern der Office-Integration mindestens die Datengruppenrechte Lesen, Hinzufügen und Ändern an der Datengruppe, in der sich die Eingabeseite befindet, ein. Diese Rechte sind für die Bearbeitung der Dokumente erforderlich. Auch die Rechte an der Eingabeseite, die Sie auf den Reiter Seiten einstellen können, sind erforderlich.